!["Abschiebetickets zeigen AfD-Taktik par excellence"](https://bilder1.n-tv.de/img/incoming/crop25497592/1021325288-cImg_16_9-w1200/501621635.jpg)
"Abschiebetickets zeigen AfD-Taktik par excellence"
n-tv
Die AfD Karlsruhe verteilt Tausende "Abschiebetickets" in Briefkästen. Adressiert sind sie laut dem Flyer an "illegale Einwanderer" und der auf jedem "Ticket" angegebene Sitzplatz "P51" erinnert stark an Paragraf 51 im Aufenthaltsgesetz - das Erlöschen des Aufenthaltstitels. Urheber einer ähnlichen Aktion ist die NSDAP: 1933 verteilten die Nationalsozialisten "Zugtickets" zur Ausreise aus Deutschland an Jüdinnen und Juden. In Karlsruhe ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. Die AfD verteidigt ihre "Tickets" hingegen als rechtmäßige Aktion, immerhin stünden auf der Rückseite politische Forderungen. Diese Reaktion unterstreiche das taktische Vorgehen der Partei einmal mehr, sagt der Verfassungsrechtler Emanuel V. Towfigh im Gespräch mit ntv.de. Staat und Politik müssten daher mutiger werden - und der Radikalisierung der Partei mit dem einzig effektiven Mittel entgegentreten: dem Parteiverbotsverfahren. Die Chance für ein Verbot durch Karlsruhe sei hoch, sagt Towfigh. Bisher hapert es allerdings an Berlin.
ntv.de Wie schon die NPD 2011 und die NSDAP in den 1930er-Jahren verteilte die AfD Karlsruhe jüngst tausende "Abschiebetickets" mit dem Vermerk "illegaler Einwanderer" in Briefkästen. Ist eine solche Aktion im Wahlkampf erlaubt?
Emanuel V. Towfigh: Durch diesen Fall wird zunächst einmal deutlich, wie sehr unsere Demokratie auf gutwillige Akteure angewiesen ist. Denn: Grundsätzlich sind die Grenzen im Wahlkampf bei uns eher weit. Zum einen schützt das Grundgesetz die freien, gleichen und unbeeinflussten Wahlen. Einflussnahme soll also in jedem Fall vermieden werden. Die Gefahr bestünde natürlich, wenn Gerichte Aktionen oder Äußerungen unterbinden. Zum anderen bedeutet Demokratie ja gerade Wettkampf zwischen unterschiedlichen Meinungen und Positionen - da darf man im Wahlkampf auch mal über die moralischen Stränge schlagen. Die Grenze ist natürlich immer das Strafgesetzbuch. Was strafbar ist, ist nicht mehr erlaubt.
Ist das Verteilen der AfD-"Abschiebetickets" strafbar?