83 Disziplinarverfahren gegen Polizisten: Vier Entlassungen
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Das Innenministerium hat von September 2020 bis Dezember 2021 gegen 83 Polizisten Disziplinarverfahren geführt und beendet. Davon seien 41 eingestellt worden - in der Regel, weil kein Dienstvergehen nachweisbar war, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. In einigen Fällen sei die Tat auch bereits in einem Straf- oder Bußgeldverfahren geahndet worden. Weitere 153 Verfahren waren zum Jahresende 2021 anhängig.
Am häufigsten geht es den Angaben zufolge um die Verletzung der Datenschutzbestimmungen oder der sogenannten Wohlverhaltenspflicht. Unter diese Pflicht fallen etwa Verstöße gegen Weisungen, Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten oder unkollegiales Verhalten.
Die Verfahren, die nicht eingestellt wurden, endeten laut Ministerium am häufigsten mit einer Geldbuße. In einem Fall wurden die Dienstbezüge gekürzt. Vier Polizisten seien aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden - dies sei die härteste Maßnahme.
Aus der Zahl der 153 laufenden Verfahren schließt Innenminister Christian Pegel (SPD), dass aktuell genauer hingeschaut wird. "Das führt dazu, dass bestimmte Phänomene erst jetzt ins allgemeine Bewusstsein gelangen und deshalb jetzt auch im Bereich der Disziplinarverfahren stärker vertreten sind", erklärte er. So sei mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz stärker in den Fokus gerückt. Mehr Verstöße würden entdeckt beziehungsweise in einem Disziplinarverfahren untersucht.