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61 ausreisepflichtige Strafgefangene in MV
n-tv
Jeder Fünfzehnte in den Haftanstalten in Mecklenburg-Vorpommern ist ausreisepflichtig. Die CDU fordert mehr Druck.
Schwerin (dpa/mv) - Mindestens jeder fünfzehnte Insasse in Mecklenburg-Vorpommerns Gefängnissen ist ausreisepflichtig. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Sebastian Ehlers und Ann Christin von Allwörden hervor.
Demnach leben in den Justizvollzugsanstalten Waldeck, Bützow, Neustrelitz und Stralsund aktuell 61 ausländische Strafgefangene, die abgeschoben werden könnten. Am Stichtag 1. Dezember 2024 saßen in den Gefängnissen 931 Menschen ein, wie das Justizministerium mitteilte. In dieser Zahl sind aber nicht nur Strafgefangene, sondern auch Untersuchungshäftlinge enthalten, wie ein Sprecher erläuterte.
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, von Allwörden, warf der Landesregierung vor, bei Abschiebungen hinter den Möglichkeiten zurückzubleiben. "Obwohl 61 Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten des Landes ausreisepflichtig sind, gibt es keine konsequente Strategie, um die Abschiebungen direkt aus dem Vollzug heraus sicherzustellen", monierte sie. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der hohen Kosten für Unterbringung und Betreuung sei die aktuelle Praxis den Bürgern nicht vermittelbar.