Zweiter Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole läuft
n-tv
Thüringens AfD-Chef Höcke steht erneut in Halle vor Gericht. Wieder geht es um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP.
Halle (dpa/sa) - In Halle hat am Montag der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden und Fraktionschef Björn Höcke begonnen. Der Angeklagte wollte zum Auftakt der Verhandlung des Landgerichts Halle nicht gefilmt oder fotografiert werden. Höcke soll im Dezember 2023 im Thüringischen Gera die verbotene Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben, indem er die ersten beiden Wörter aussprach und das Publikum der AfD-Veranstaltung animierte, den Spruch zu vervollständigen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.
In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte. Höcke hatte argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.