Verfassungsrechtliche Probleme bei Haushaltsberatung
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Berlin (dpa/bb) - Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sehen im Zusammenhang mit der am Donnerstag geplanten ersten Lesung des Doppelhaushalts 2024/2025 verfassungsrechtliche Probleme. Der Grund: Die sogenannte mittelfristige Finanzplanung des Senats mit Angaben über Haushaltssituation und Investitionspläne von 2023 bis 2027 liegt noch nicht vor.
"Wir haben die Sorge, dass eine seriöse Debatte und Bewertung des Haushaltsentwurfs nicht möglich ist, wenn die fünfjährige Finanzplanung nicht vorher vorliegt, wie in der Verfassung vorgesehen", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Brief der Grünen-Fraktionschefs Bettina Jarasch und Werner Graf an Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" darüber berichtet.
Beide Grünen-Politiker bitten Seibeld, eine Prüfung des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes einzuleiten, ob eine erste Haushaltslesung vor der mittelfristigen Finanzplanung verfassungsgemäß ist. Das Ergebnis solle vor der Haushaltsdebatte am Donnerstag im Plenum vorliegen.
Jarasch und Graf verweisen auf Artikel 86, Absatz 3 der Berliner Verfassung. Dort heißt es: "Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Finanzplan ist dem Abgeordnetenhaus spätestens im Zusammenhang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für das nächste Haushaltsjahr vorzulegen."
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