Urteil zu Kurabgaben - Bäderverband hofft auf Beruhigung
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Seit Jahren herrscht in Heringsdorf Streit über die Kurabgabe. Das Oberverwaltungsgericht bemängelte die Abgabensatzung, Kurklinken bleiben aber grundsätzlich verpflichtet, Abgaben zu erheben.
Greifswald/Heringsdorf (dpa/mv) - Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zu Kurabgaben im Ostseebad Heringsdorf hofft der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern auf Beilegung dortiger Streitigkeiten. "Ich hoffe, dass man da jetzt auch zur Tagesordnung übergehen kann und einfach jeder auch seinen guten Job macht", sagte die Geschäftsführerin Annette Rösler. Das Urteil von Anfang der Woche habe ganz klar formuliert, dass auch Kurkliniken für ihre Patienten Kurabgabe zu leisten hätten, sagte Rösler.
Der Betreiber einer Rehaklinik in Heringsdorf hatte beantragt, die dortige Kurabgabensatzung von 2021 für unwirksam zu erklären. Ein Anwalt der Klinik hatte vorab auf aus Sicht seiner Mandantin bestehende Fehler bei der Berechnung der Kurtaxe hingewiesen. Außerdem seien die Kurabgaben nicht in den Tagessätzen der Versicherungsträger enthalten, die die Kosten für Patienten übernehmen. Die Satzung für 2021 und auch der Folgejahre sei unwirksam.
Das Gericht entschied zwar, dass Kurabgabesätze fehlerhaft ermittelt worden und zumindest Teile der Satzung unwirksam seien. So bemängelte es, dass fälschlicherweise ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr eingerechnet worden sei. Die Verpflichtung von Hotels und Kurklinken, die Kurtaxe von ihren Gästen einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten, bewertete es aber als rechtskonform.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.