Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall
n-tv
Im Streit über die Einstufung als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz erleidet die AfD eine Niederlage. Das Oberverwaltungsgericht Münster weist ihre Berufungsklage ab. Der Verfassungsschutz darf die Partei weiter nachrichtendienstlich beobachten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit hat das Gericht in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Der Verfassungsschutz darf folglich auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. Dies kündigten die Rechtsanwälte der AfD bereits an.
Insgesamt wurden vor dem OVG Münster drei Berufungsverfahren verhandelt: die Einstufung der AfD und ihrer Jugendorganisation als Verdachtsfall und die Einstufung der Vereinigung um den Thüringer Rechtsextremisten Björn Höcke als gesichert extremistische Bestrebung. Der "Flügel" ist mittlerweile allerdings offiziell aufgelöst. Faktisch dominiert diese Gruppierung die Partei.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.