Totgeburt eines Mädchens: Hebamme äußert sich nicht erneut
n-tv
2015 gebärt eine Frau ihre Tochter tot. Am Montag hat am Landgericht Verden ein Prozess gegen die frühere Hebamme begonnen, die die Geburt betreut hat.
Verden (dpa/lni) - Mehr als neun Jahre nach der Totgeburt eines Mädchens hat sich eine frühere Hebamme zu Beginn eines neuen Prozesses am Montag nicht geäußert. Die 62-Jährige ist am Landgericht Verden wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Sie soll eine Hausgeburt in Siedenburg zwischen Bremen und Hannover fortgesetzt haben, obwohl es der Mutter und dem Kind zunehmend schlechter ging. Die Geburt sei nicht durchgehend überwacht worden, sagte der Staatsanwalt. Zudem habe die Angeklagte die Eltern nicht ausreichend über die Gefahr der Hausgeburt aufgeklärt. Die Schwangere war Risikopatientin.
Das Landgericht hatte die Angeklagte bereits im November 2022 wegen Totschlags durch Unterlassen zu vier Jahren Haft verurteilt. Die frühere Hebamme aus der Region Hannover legte gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Fall neu verhandelt werden muss.
Der Verteidiger der Angeklagten schloss während der kurzen Verhandlung am Montag nicht aus, dass seine Mandantin sich künftig äußern werde. In dem vorigen Verfahren hatte die Hebamme einzelne Fehler eingeräumt. Sie habe der Schwangeren kein Blut abgenommen, nachdem die Fruchtblase geplatzt sei, sagte sie damals. Auch habe sie eine Fahrt ins Krankenhaus empfohlen, aber nicht darauf gedrängt. Dass sie ins Krankenhaus solle, sei ihr nicht geraten worden, sagte damals dagegen die Mutter.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.