Sozialausgaben nach Gesetzesänderung gesunken
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Halle (dpa/sa) - Die Ausgaben für Sozialhilfe sind in Sachsen-Anhalt nach einer Gesetzesänderung gesunken. Im vergangenen Jahr hätten die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII bei 108 Millionen Euro gelegen und damit 3,7 Prozent niedriger als noch 2019, teilte das Statistische Landesamt am Montag in Halle mit. Hintergrund sei, dass zum 01. Januar 2020 die Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz in das Rehabilitations- und Teilhaberecht übernommen worden wei. Für Personen, die in einer besonderen Wohnform leben, entfällt demnach der ergänzende Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt, etwa für Kleidung und Haushaltsgeräte.
Mit etwa 28 Millionen Euro wurde 2020 gut ein Viertel der Gesamtausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt. Das entspricht einem Rückgang von 32,4 Prozent und 13 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Der größte Kostenfaktor war laut Landesamt die Hilfe zur Pflege, sie entsprach einem Gesamtbetrag von 66 Millionen Euro. Das waren rund 14,9 Prozent mehr als noch 2019. © dpa-infocom, dpa:210809-99-777968/2Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.