Sind Arbeitsverträge mit einer digitalen Signatur gültig?
Frankfurter Rundschau
Der künftige Arbeitgeber schickt den Vertrag per Mail-Anhang. Da setzt man selbst schnell digital seine Unterschrift drunter - fertig. Geht das tatsächlich so einfach?
Berlin - In der digitalisierten Arbeitswelt werden auch Arbeitsverträge oft nur noch hin- und hergemailt. Das Dokument dann auszudrucken, zu unterschreiben und per Post zurückzusenden, ist vielen zu aufwendig. Geht ja auch viel schneller: Digital eine Unterschrift unter das Dokument setzen, fertig. Aber ist der Arbeitsvertrag dann gültig?
„Im Grundsatz ja“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt es hier keine besonderen formalen Anforderungen.
„Theoretisch kann man einen Arbeitsvertrag auch nur per E-Mail schließen.“ Eine Ausnahme gibt es jedoch: Befristete Verträge erfordern explizit die sogenannte Schriftform. „Das heißt eigentlich blue ink on white paper“, sagt Meyer. Also: Zwei Originalunterschriften mit Stift auf einer Vertragsausfertigung.