Schwarz-Grün rüttelt nicht an Windrad-Abständen
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Die Landesregierung will bis zu drei Prozent der Landesfläche für Windkraft nutzen. Der Abstand zu Wohnhäusern soll nicht verringert werden. Kommunen erhalten mehr Gestaltungsfreiheit.
Kiel (dpa/lno) - Die Landesregierung will künftig auf drei statt bislang zwei Prozent der Landesfläche das Aufstellen von Windrädern ermöglichen. Wie im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün vereinbart, müssen Vorranggebiete aber weiterhin 400 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) am Donnerstag in Kiel bei der Vorstellung eines neuen Entwurfs ankündigten. Zu Dörfern und Städten bleibt der Mindestabstand von 800 beziehungsweise 1000 Metern.
"Die Zielvorgabe von 15 Gigawatt installierter Windkraftleistung auf drei Prozent der Landesfläche rückt in greifbare Nähe - und das ist eine gute Nachricht für unseren Wirtschaftsstandort", sagte Goldschmidt. Naturschutz bleibe Teil der Planung. In Kernbereichen der Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs und der Wiesenvogel-Brutgebiete sowie der Natura-2000-Gebiete würden keine Anlagen errichtet. "Das ist wichtig für den Artenschutz und eine gute Voraussetzung für den Windfrieden im Land."
"Insbesondere die Vogelzugachse von Eiderstedt zur Eckernförder Bucht und zur Schlei wird weiterhin von Windenergieanlagen freigehalten", sagte Sütterlin-Waack. Sie sprach von einem Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz im Norden. "Insgesamt stehen durch die festgelegten Leitplanken theoretisch etwa 7,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung", sagte die Ministerin. "Wir als Land werden diese Fläche definitiv nicht ausreizen."
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.