Prozess gegen Unterfrankens Bezirkstagspräsidenten
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Was ist noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wo fängt Beleidigung an? Unterfrankens Bezirkstagspräsident Dotzel hat einen Parteikollegen als "rechte Laus" bezeichnet - nun muss er sich in einem Strafverfahren verantworten.
Obernburg am Main (dpa/lby) - Unterfrankens Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel muss sich am heutigen Donnerstag (10.00 Uhr) wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Obernburg verantworten. Es ist nur ein Verhandlungstag anberaumt, ein Urteil könnte am selben Tag erfolgen. Als Zeuge geladen ist nach Gerichtsangaben nur der mutmaßlich Geschädigte.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wirft Dotzel vor, im vergangenen September in einem Gruppen-Chat des CSU-Ortsverbandes Wörth am Main einen Parteifreund als "rechte Laus" bezeichnet zu haben. Deshalb hatte die Behörde beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls wegen Beleidigung und die Verhängung einer Geldstrafe beantragt - das Gericht kam dem nach. Dotzel sollte demzufolge 20 Tagessätze je 160 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein, damit kommt es nun zu einer Hauptverhandlung.
Dotzel muss persönlich vor Gericht erscheinen. Er ist seit 2007 Bezirkstagspräsident. Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
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