Piraten Open Air: Oberverwaltungsgericht bestätigt Auflage
n-tv
Greifswald/Grevesmühlen (dpa/mv) - Die vom Verwaltungsgericht Schwerin angeordneten regelmäßigen Lärmmessungen beim Piraten Open Air in Grevesmühlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) bleiben weiter Pflicht. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald wies am Freitag die Beschwerde des Veranstalters gegen diese Auflage zurück. Der Beschluss sei unanfechtbar, hieß es.
Mit den Messungen soll festgestellt werden, ob die für Mischgebiete aufgrund der Freizeitlärm-Richtlinie des Landes geltenden Immissionshöchstwerte eingehalten werden. Anwohner hatten wegen Lärmbelästigung auf Untersagung des Spielbetriebs geklagt. Sie fühlen sich laut Gericht insbesondere von den Knalleffekten bei Pistolen- und Kanonenschüssen gestört. Die Spielzeit des Piraten-Spektakels am Stadtrand von Grevesmühlen hatte Ende Juli begonnen. Bei Überschreitung der Maximalwerte für Geräuschspitzen droht dem Veranstalter ein Zwangsgeld. Zudem könnten die Schießgeräusche untersagt werden. Intendant Peter Venzmer wollte sich am Freitag zunächst nicht zu der endgültigen Gerichtsentscheidung äußern, da ihm der Beschluss noch nicht vorlag, wie er sagte.More Related News