Neu ab 2022 für Autofahrer: Führerschein, Maskenpflicht, Benzinpreis und TÜV
Frankfurter Rundschau
Die größte Veränderung gab es für Autofahrer im November, der neue Bußgeldkatalog. Doch auch 2022 greifen Neuerungen.
Berlin – Mit dem 1. Januar ändern sich viele Gesetze und Vorschriften. Dies betrifft auch die Autofahrer. Die gute Nachricht: Die Änderungen sind nicht besonders gravierend. Die schlechte Nachricht: Die vermutlich schlimmste Veränderung ist seit dem 9. November schon gültig - der neue Bußgeldkatalog.
Alter Führerschein: Welche Autofahrerin und welcher Autofahrer von 1953 bis 1958 geboren ist, muss sich sputen. Bis zum 19. Januar 2022 müssen die alten Führerscheine gegen die neuen im Scheckkartenformat eingetauscht werden. Danach sind Männer und Frauen mit den Geburtsjahren 1959 bis 1964 dran, sie haben etwas mehr Zeit, und zwar bis zum 19. Januar 2023. Der neue Führerschein kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit.
Die alten „Lappen“ müssen umgetauscht werden, weil sie nicht mehr fälschungssicher sind. Dies gilt nicht nur für die „Grauen“, sondern auch für die „Roten“. Die Bilder sind in der Regel rund um die Führerscheinprüfung entstanden. Die Besitzer sind auf den Fotos teilweise kaum noch zu identifizieren. Deswegen müssen alle alten Führerscheine bis 2033 schrittweise umgetauscht werden.