
Nach Wolfsabschuss Ermittlungen gegen Jäger eingestellt
n-tv
Immer wieder greifen Wölfe in der Rhön Herdentiere an. Ein Raubtier wird schließlich von einem Jäger getötet - behördlich angeordnet. Doch das hat ein juristisches Nachspiel.
Schweinfurt (dpa/lby) - Gut ein halbes Jahr nach dem behördlich angeordneten Abschuss einer Wölfin in der Rhön hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ihre Ermittlungen eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Regierungspräsidenten von Unterfranken, Eugen Ehmann, - und auch nicht für das Handeln des Jägers, der das Tier erlegt hatte. Das teilte die Behörde mit. Zuvor hatte die "Main-Post" berichtet.
Die Wölfin war in der Nacht vom 26. auf den 27. August vergangenen Jahres in der Hohen Rhön getötet worden. Es war das erste Mal seit Jahren, dass in Bayern ein Wolf auf behördliche Anordnung abgeschossen worden war. Allerdings wurde dabei nicht das Tier erwischt, das mehrere Schafe gerissen haben soll. Es stellte sich heraus, dass dafür eine andere Wölfin und ein Wolf verantwortlich waren.
Die Regierung von Unterfranken hat nach eigenen Angaben Anfang August 2024 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Raubtieres erteilt. Die rechtliche Grundlage dafür sei das Bundesnaturschutzgesetz gewesen, teilte die Behörde damals mit.