Missbrauchsklagen gegen Bistum
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In drei Klagen geht es um Entschädigung für erlittenen Missbrauch durch Geistliche. In einem Fall haben der Kläger und das Bistum Aachen nun dem Gericht mitgeteilt, dass sie sich einigen wollen.
Aachen (dpa/lnw) - In einem Zivilprozess am Landgericht Aachen zum Thema Missbrauch ist eine Einigung zwischen einem Kläger und dem Bistum Aachen in Sicht. Es sei in einem Fall mitgeteilt worden, dass eine Einigung gewollt sei, teilte das Landgericht Aachen am Donnerstag auf Anfrage mit. Insgesamt sind an dem Gericht drei Zivilklagen wegen Missbrauchs durch katholische Geistliche gegen das Bistum anhängig. Alle Fälle liegen Jahrzehnte zurück. Die Kläger haben in unterschiedlicher Höhe bereits Gelder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten.
Das Gericht hatte in allen drei Fällen vorgeschlagen, die Verfahren jeweils durch Zahlung einer Vergleichssumme zu beenden. Dem Vorschlag der 12. Zivilkammer gemäß sollte das Bistum 110.000 Euro, 100.000 Euro sowie in einem dritten Fall zwischen 20.000 und 25.000 Euro zahlen. In dem Fall, in dem Bistum und Kläger eine Einigung anstreben, soll es um eine Zahlung von 100.000 Euro gehen.
Das Gericht hatte den Parteien eine Frist gesetzt, die inzwischen verstrichen ist. Es will eine Entscheidung am 2. Juli verkünden.
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