Lockerungen der Corona-Regeln: In Frankfurts Clubs darf wieder getanzt werden
Frankfurter Rundschau
Nach den angekündigten Lockerungen der Corona-Regeln in Hessen darf in den Clubs bald wieder getanzt werden. Die Euphorie hält sich aber in Grenzen.
Frankfurt – Die Wiedereröffnung der Clubs in Hessen ab 4. März stößt wegen der Auflagen nicht überall auf Gegenliebe. Manche Frankfurter Clubbetreiber freuen sich sehr, dass wieder getanzt werden darf. Andere, die eben eher auf Live-Konzerte setzen, ärgern sich, dass sie nur 60 Prozent ihrer Innenräume-Kapazitäten belegen dürfen. Das sei wirtschaftlich nicht rentabel.
Die Wiedereröffnung der Clubs in Hessen ab dem 4. März sei eine wahnsinnige Erleichterung und gleichzeitig eine große Freude. Das sagt Bastian Bernhagen, einer der Geschäftsführer des Frankfurter Clubs „Gibson“ auf der Zeil. „Mit so viel Spannung wie die Fußball-WM haben wir die Entscheidung von Bouffier gestern verfolgt“, sagt Bernhagen am Dienstag, einen Tag nachdem Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne ) die Corona-Lockerungen vorgestellt hatten. Die Clubs dürfen ab dem 4. März zunächst unter der 2G-plus-Regel ihre Tanzflächen wieder eröffnen.
Das „Gibson“ war einer der wenigen Clubs, die seit Mitte Dezember geöffnet blieben. Das ging aber nur unter gastronomischem Konzept und ohne Tanzfläche. „Wir freuen uns jetzt, dass wir wieder zusammenkommen und tanzen können – und das ohne Maskenpflicht. Das war uns bis zuletzt nicht klar, ob diese wieder kommt“, sagt Bernhagen. Mit der Aussicht, wieder Tanz anbieten zu können, sei auch die Hoffnung verbunden, dass es nun wieder profitabel sei zu öffnen. „Wir sind sehr gespannt, was dann im nächsten Öffnungsschritt ab dem 20. März passiert.“ Alle Kontakt- und Zugangsbeschränkungen, die bis dahin noch gelten, sollen dem Plan zufolge wegfallen. Aber ob dann die Clubs ohne Einschränkung werden öffnen können, ist noch unklar.
„Es ist schön, dass es ab dem 4. März schon eine Art Perspektive für uns gibt – und die Maske beim Tanzen kein Thema mehr ist“, sagt Victor Oswalt von „Clubs am Main“. Die Initiative vertritt die Interessen von 15 Clubs in Frankfurt und Umgebung sowie von Veranstalter:innen, DJs und Künstler:innen. Batschkapp, „Silbergold“ und Tanzhaus West zählen zu den Mitgliedern.
Doch einen Wermutstropfen gebe es in der ab 4. März geltenden Coronavirus-Schutzverordnung des Landes: „Es steht da noch der Paragraf 24, der ausschließlich für Tanzlokale, Clubs und Diskotheken gilt. Anders als bei anderen Veranstaltungen der Kulturbranche gilt dort eine Kapazitätsbegrenzung nicht erst ab 500 Menschen, sondern für uns als Clubs gilt eine pauschale Begrenzung in Innenräumen auf 60 Prozent. Wir wissen nicht, ob das vom Land vergessen wurde zu ändern. Falls nicht, ist das ein Unding und nicht nachvollziehbar“, so Oswalt. Vor allem sei es eine „harte Enttäuschung“, dass es vorab wieder einmal keinen Austausch mit den Clubs über die Entscheidung gegeben hätte.