
Lauterbach erweitert telefonische Krankmeldung
n-tv
Durch die Corona-Pandemie können sich Arbeitnehmer auch telefonisch krankmelden. Wenn sie sich jedoch um ihr krankes Kind zu Hause kümmern müssen, führt kein Weg am Arztbesuch vorbei. Das ändert sich jetzt. Bestimmte Bedingungen müssen allerdings weiterhin erfüllt sein.
Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, bald auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch erhalten. Ab dem 18. Dezember soll dies möglich sein, wie aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hervorgeht.
Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können - wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen. "Das wird Eltern und Arztpraxen merklich entlasten", sagte ein Sprecher der GKV.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen, wenn Patienten in Praxen bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte kürzlich eine Dauerregelung nach Vorbild einer Corona-Sonderregelung beschlossen.