Kommunalrecht: Landtag kippt Altersgrenzen für OB
n-tv
München (dpa/lby) - Dank einer Novelle des Kommunalrechts gibt es in Bayern ab dem 1. Januar 2024 keine Altersgrenze für Kommunalpolitiker mehr. Der Landtag stimmte am Mittwoch in München für die Gesetzesreform, die eine Vielzahl an praktischen Folgen für die Kommunen im Freistaat und ihre Bewohner hat.
In vielen anderen Bundesländern sind Altersgrenzen für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte schon lange nicht mehr vorgeschrieben. Bisher sah das bayerische Kommunalwahlrecht aber noch eine Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte vor - bei Amtsantritt dürfen diese in Bayern noch nicht 67 Jahre alt sein. "Eine starre Altersgrenze passt nicht mehr in unsere heutige Zeit. Künftig zählt alleine der Wählerwille", betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
Demnach können ehrenamtlichen Politikern ab dem 1. Januar auch mandatsbedingte Kosten zur Betreuung von Angehörigen erstattet werden. "Mit der neuen Regelungslage passen wir das Kommunalrecht aktuellen praktischen Bedürfnissen an, machen kommunale Ämter attraktiver und familienfreundlicher, insbesondere auch für Frauen", sagte Herrmann.
Eine Verpflichtung für die Kostenübernahme durch die Kommunen gibt es nicht. Bisher dürfen Kommunen Mandatsträgern derartige Entschädigungen wie die Kosten eines Babysitters nicht erstatten, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.