Freisprüche in Düsseldorfer Loverboy-Prozess
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Düsseldorfer Prozess um Zwangsprostitution mit der Loverboy-Masche hat das Landgericht alle drei Angeklagten freigesprochen. Außerdem sprachen die Richter zwei von ihnen eine Entschädigung für die Untersuchungshaft zu. Angesichts der Beweislage hatten der Staatsanwalt und die Verteidiger Freispruch gefordert.
Den 30 bis 35 Jahre alten Männern aus Remscheid und Düsseldorf waren von der Staatsanwaltschaft neben Zwangsprostitution auch Zuhälterei, Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen worden. Sie hatten ihre Unschuld beteuert.
Keiner der Vorwürfe habe ihnen im Prozess zweifelsfrei nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Richter. Objektive Beweise fehlten und das Opfer habe sich in Widersprüche verstrickt.
Im Prozess hatte dann auch noch eine frühere Freundin der Frau am Mittwoch als Zeugin ausgesagt, die damals 20-Jährige habe sie gebeten, die Männer zu Unrecht zu belasten.
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