
FDP-Antrag gegen Ja von MV zu Grundgesetzänderung abgelehnt
n-tv
Die FDP lehnt die Grundgesetzänderung zugunsten eines Milliarden-Finanzpakets ab. In Mecklenburg-Vorpommern scheitert sie aber mit dem Versuch, die Zustimmung des Landes juristisch zu stoppen.
Schwerin (dpa/mv) - Wie die FDP-Landtagsfraktionen anderer Länder ist auch die in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Versuch gescheitert, die Zustimmung der Landesregierung zur Reform der Schuldenbremse im Bundesrat gerichtlich untersagen zu lassen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Abstimmungsverhalten sei "wegen offensichtlicher Unbegründetheit" verworfen worden, teilte das Landesverfassungsgericht am Freitag schriftlich mit.
Zuvor waren bereits die Liberalen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen mit dem gleichen Ansinnen bei ihren Landesverfassungsgerichten gescheitert.
Die FDP in Schwerin hatte ihren Antrag damit begründet, dass mit der Zustimmung der Landesregierung im Bundesrat zur geplanten Grundgesetzänderung in der Folge das Recht des Landtags auf Mitwirkung bei der Änderung der Landesverfassung verletzt werde. Doch vertraten die Richter die Auffassung, dass der Regierung kein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundesrat vorgeschrieben werden könne, weder gerichtlich noch durch das Parlament.