EU beendet Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen
n-tv
Seit sieben Monaten regiert in Polen eine neue Mitte-Links-Regierung. Unter Ministerpräsident Tusk geht diese daran, die rechtsstaatlich bedenklichen Maßnahmen der PiS-Vorgängerregierung zurückzudrehen. Die EU-Kommission honoriert diese Bemühungen nun.
Die EU sieht nach Jahren schwerster Bedenken keine Gefahr mehr für die Rechtsstaatlichkeit in Polen und beendet deswegen ein Verfahren zum Schutz der europäischen Grundwerte. Das kündigte die zuständige EU-Kommission an. Die Entscheidung zur Einstellung des sogenannten Artikel-7-Verfahrens erfolgt rund sieben Monate nach der Abwahl der nationalkonservativen PiS-Regierung, die Polen von 2015 bis 2023 geführt hatte.
Diese hatte das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt. Konkret wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Richter zu kontrollieren und zu sanktionieren. Zudem hinderten die Reformen polnische Richter daran, sich bei bestimmten Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof zu wenden. Die neue Mitte-Links-Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk ist derzeit dabei, die beanstandeten Maßnahmen wieder rückgängig zu machen.
Polen war 2017 der allererste EU-Staat, gegen den die Europäische Kommission ein Verfahren wegen der Gefährdung von elementaren Grundwerten der Europäischen Union eingeleitet hatte. Dieses hätte theoretisch sogar zu einem Entzug der Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen können. Das einzige EU-Land, gegen das jetzt noch ein Artikel-7-Verfahren läuft, ist Ungarn. Dort steht Ministerpräsident Viktor Orban unter dem Verdacht, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit einzuschränken und Korruption zu fördern.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.