Diese Parteien scheitern am Wahlausschuss
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Inhalte spielen keine Rolle: Bei der Entscheidung, ob eine Gruppierung als Partei für die Bundestagswahl zugelassen wird, entscheidet der zuständige Bundeswahlausschuss lediglich nach formalen Kriterien. Deswegen haben auch seit Jahrzehnten bestehende Vereinigungen das Nachsehen.
Bis zur Bundestagswahl sind es zwar noch elf Wochen hin - für die DKP ist sie aber schon fast gelaufen. Denn die Deutsche Kommunistische Partei - 1968 gegründet und damit fast schon "traditionsreich" zu nennen - hat kaum noch Chancen, daran teilnehmen zu können. Der Bundeswahlausschuss verweigert ihr die Anerkennung als Partei, was die Voraussetzung für die Wahlteilnahme wäre. Zuzuschreiben hat sich die DKP dies selbst - genauer ihrer Schlampigkeit. Seit Jahren reicht sie ihre Rechenschaftsberichte mit langer Verzögerung ein und missachtet die gesetzlichen Vorgaben. "Fristen sind Fristen", kommentierte Bundeswahlleiter Georg Thiel die Sachlage. Zwei Tage lang kämpft sich der Bundeswahlausschuss durch die Anmeldungen von 87 kleineren Parteien und Gruppierungen zur Wahl am 26. September. Das Gremium mit dem Bundeswahlleiter an der Spitze, dem unter anderem auch zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts angehören, muss prüfen, ob die Bewerber die Kriterien des Parteiengesetzes erfüllen und als Parteien anerkannt werden können.More Related News
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