Die AfD will Stufe zwei verhindern und könnte Stufe drei bekommen
n-tv
Seit Jahren wehrt sich die AfD dagegen, vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder gar als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft zu werden. In einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster steht nun eine wichtige Entscheidung an - die möglichen Folgen reichen bis zu einem Verbotsantrag. Und dennoch dürfte das Urteil auf die Landtagswahlen im September kaum Auswirkungen haben. Schaden könnte es der AfD aber in Westdeutschland. Ein Überblick.
Worum geht es vor dem OVG Münster?
Formal ist die AfD nicht Beklagte, sondern Klägerin: Sie klagt "gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz", wie das OVG Münster im Januar mitteilte, als die Termine für die mündliche Verhandlung bekannt gegeben wurden. Praktisch handelt es sich um drei Berufungsverfahren:
In Teilen hat die Realität den Prozess überholt. Die "Junge Alternative" wird vom Verfassungsschutz bereits seit dem April 2023 nicht mehr als Verdachtsfall, sondern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen klagte die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Köln. Der "Flügel" ist mittlerweile nicht nur formal aufgelöst, sondern "in der Partei aufgegangen", wie der Rechtsextremismusexperte Axel Salheiser ntv.de sagt. Zugleich ist Höcke heute "die zentrale Führungsperson innerhalb der AfD, auch wenn er auf Bundesebene kein Amt hat", so der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. An Höckes Position in der AfD lasse sich geradezu die Radikalisierung der Partei nachzeichnen.