Der AfD droht nun eine noch höhere Einstufung
n-tv
Die AfD verstößt gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter sehen auch "Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen". Der Verfassungsschutz darf die Partei als "Verdachtsfall" einstufen - und könnte noch weiter gehen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen weiteren juristischen Erfolg gegen die AfD erzielt: Die Behörde dürfe die AfD als rechtsextremistischen "Verdachtsfall" einstufen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Partei will nun die nächste Instanz anrufen. Gleichzeitig droht ihr die Einstufung als "gesichert rechtsextreme Bestrebung".
Gut zwei Stunden nach der Urteilsverkündung trat Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang in Köln vor die Presse und sagte, das Gericht habe die Bewertung des Verfassungsschutzes "vollumfänglich bestätigt". Ob seine Behörde die AfD jetzt insgesamt als gesichert extremistisch einstufen will, sagte Haldenwang nicht. Dies werde "sehr ergebnisoffen" geprüft.
Die AfD fuhr mit ihren Berufungsklagen in Münster insgesamt drei Niederlagen ein: Auch die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" und der "Flügel" um den Rechtsextremisten Björn Höcke wurden vom Verfassungsschutz nach Einschätzung des Gerichts zu Recht als Verdachtsfälle geführt. Mit dem aktuellen Verfahren gegen Höcke vor dem Landgericht Halle hatte der Prozess in Münster nichts zu tun. Dort wird morgen ein Urteil erwartet.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.