Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Masern-Impfpflicht
n-tv
Kitas dürfen seit einiger Zeit Kinder nur noch aufnehmen, wenn diese gegen Masern geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben. Dagegen klagen mehrere Eltern, weil sie die Unversehrtheit ihrer Sprösslinge gefährdet sehen. Nun entscheiden Deutschlands höchste Richter.
Seit rund zweieinhalb Jahren gibt es in Deutschland eine Masern-Impfpflicht - aber ist sie auch verfassungsgemäß? Das gibt das Bundesverfassungsgericht um 9.30 Uhr in Karlsruhe bekannt. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Geklagt haben vier betroffene Familien mit kleinen Kindern. Die Impfpflicht soll dazu beitragen, die Masern eines Tages ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hochansteckende Virus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das ist noch nicht erreicht.
Im Fokus stehen vor allem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Bei Tagesmüttern gelten dieselben Regeln. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Von der Schule wird wegen der Schulpflicht zwar kein Kind ausgeschlossen. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro.
Die klagenden Eltern sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr eigenes Erziehungsrecht. Eilanträge zweier Familien hatten die Verfassungsrichter im Mai 2020 abgewiesen. Eine eingehende Prüfung aller relevanten Fragen findet aber erst im Hauptverfahren statt.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.