Bundesnotbremse: Ist das Corona-Gesetz verfassungswidrig?
Frankfurter Rundschau
Die Bundesnotbremse ist im Kampf gegen Corona ein umstrittenes Instrument. Auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Gesetz.
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag (30.11.2021) erstmals eine Entscheidung über die Bundesnotbremse veröffentlichen. Diese sollte im April 2021 die dritte Corona*-Welle eindämmen. Dafür wurden deutschlandweite Vorgaben zur Anwendung bei der Überschreitung bestimmter Inzidenz-Werte in Landkreisen und Städten erlassen. Neben Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen sorgte besonders die nächtliche Ausgangssperre als Teil der Bundesnotbremse für Aufregung*.Jetzt will das oberste Gericht in Deutschland entscheiden, ob die Corona-Maßnahmen gerechtfertigt waren.
Im Genauen geht es bei der Entscheidung darum, inwieweit der Gesetzgeber zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bevölkerung zu Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen verpflichten sowie Schulschließungen veranlassen darf. Das Gesetz, das im Juni 2021 ausgelaufen ist, sah die meisten dieser Maßnahmen bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 vor. Auf Präsenzunterricht sollte hingegen erst verzichtet werden, wenn sich 165 Personen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche mit Corona infiziert hatten.
Bis Ende Juli gingen bei dem Bundesverfassungsgericht insgesamt 281 Verfassungsbeschwerden von 8.572 Personen über die bundesweite Corona-Notbremse ein. Außerdem wurden Eilanträge an die Justizbehörde gestellt, welche ein Ende der nächtlichen Ausgangssperren zum Ziel hatten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte diese bereits im Mai ab. Die Beschränkungen dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und damit einem „legitimen Zweck“, hieß es damals. Dass die Ausgangsbeschränkungen gegen die Corona-Pandemie „offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen“ wären, liege außerdem nicht klar auf der Hand.