Bundesgerichtshof überprüft Urteile in Rathausaffäre
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Gab es Günstlingswirtschaft in der Verwaltung der niedersächsischen Landeshauptstadt? Die Affäre um den damaligen Oberbürgermeister und seinen Büroleiter bestimmte 2018 monatelang die Schlagzeilen. Jetzt beschäftigt sich der BGH mit der rechtlichen Bewertung des Falls.
Leipzig/Hannover (dpa/lni) - Vor knapp 15 Monaten wurde Hannovers früherer Oberbürgermeister Stefan Schostok vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen, jetzt muss der Ex-Rathauschef noch einmal zittern. Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich am Mittwoch (14. Juli, 10.00 Uhr) mit dem Urteil des Landgerichts Hannover im Prozess um die so genannte Rathausaffäre. In Leipzig verhandelt der 6. Strafsenat öffentlich über eine mögliche Revision. Dabei geht es auch um das Urteil gegen Schostoks ehemaligen Büroleiter und engen Vertrauten Frank Herbert. Er war zu einer Geldstrafe wegen Betrugs durch Unterlassen verurteilt worden (Az: 6 StR 282/20). Der SPD-Politiker Schostok war nach Anklageerhebung von seinem Amt zurückgetreten und hatte sich in den Ruhestand versetzen lassen. Sein Bürochef hatte zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrige Zulagen erhalten. Dadurch entstand der Stadt ein Schaden von rund 49 500 Euro. Spätestens ab Oktober 2017 soll Schostok von der Unrechtmäßigkeit der Zulage gewusst, diese aber nicht gestoppt haben.More Related News
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