AfD will Verfahren verzögern - Gericht lehnt Anträge ab
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Für die AfD geht es um viel. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen soll entscheiden, ob die Partei vom Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf. Einen Antrag auf Vertagung des Verfahrens lehnt es ab.
Mit mehreren Anträgen hat die AfD zu Beginn des Berufungsverfahrens der Partei gegen den Verfassungsschutz vergeblich versucht, eine rasche Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Noch bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in die inhaltliche Auseinandersetzung einstieg, forderte der Anwalt der Partei eine Vertagung. Es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die im Januar eingereichten rund 4200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial entsprechend einzugehen, sagte Christian Conrad. Außerdem forderte der Anwalt Einsicht in Gutachten zur AfD aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie in eine bislang nicht veröffentlichte neue Einschätzung der Gesamtpartei durch das Bundesamt.
Diese Anträge wurden ebenso wie Einwände der AfD gegen die Besetzung des Senats abgelehnt. Am Vormittag mussten Beobachter zwischenzeitlich den Gerichtssaal verlassen, weil die AfD für eine bestimmte inhaltliche Klärung die Öffentlichkeit ausschließen lassen wollte. Ein Vertreter des Bundesamtes betonte vor Gericht, die neue Einschätzung der AfD durch seine Behörde sei nicht final - "es gibt kein fertiges Gutachten".
Der 5. Senat soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.