19 Menschen im Land für Untersuchungshaft entschädigt
n-tv
Mainz (dpa/lrs) - Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2022 insgesamt 19 Menschen für zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft entschädigt. Dabei ging es zusammengenommen um 1932 Tage im Gefängnis, wie das rheinland-pfälzische Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Legt man 75 Euro Schadenersatz zugrunde, die gesetzlich pro erlittenem Hafttag bezahlt werden, kommt so für das Jahr 2022 eine Summe von 144.900 Euro zusammen.
Im Jahr 2021 waren in dem Bundesland 14 Personen für insgesamt 1593 Tage Untersuchungshaft entschädigt worden. Das entspricht einer Summe von knapp 120.000 Euro. Das Ministerium beruft sich bei der Auflistung auf Zahlen der Generalstaatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Vor einer Gesetzesänderung mit Wirkung zum 8. Oktober 2020 war eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag in Untersuchungshaft bezahlt worden.
Anspruch auf Entschädigung durch die Justiz besteht dann, wenn sich eine verhängte "Freiheitsentziehung" im Nachhinein als unrechtmäßig herausstellt. Dabei wird unterschieden zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft. In Strafhaft sitzt derjenige, der rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist. Untersuchungshaft bedeutet, dass jemand unter einem bestimmten Verdacht im Gefängnis sitzt, ohne dass er dafür rechtskräftig verurteilt wurde. Wird die Person später von einem Gericht freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, besteht ein Anspruch auf Entschädigung für die Untersuchungshaft.
Wegen zu Unrecht erlittener Strafhaft ist in Rheinland-Pfalz in den vergangenen vier Jahren nach Angaben des Ministeriums keine Entschädigung bezahlt worden. Voraussetzung dafür wäre in der Regel, dass ein bereits rechtskräftig gewordenes Urteil etwa wegen neu aufgetauchter Beweise in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben oder gemildert wird. Dies ist aber sehr selten. Eine Statistik darüber wird in Rheinland-Pfalz nicht geführt.
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