Ärger um die 110 - Warum Notrufe nicht geortet werden können
n-tv
Föderales Absurdistan? Wer in Not die 110 wählt, kann teils nicht geortet werden. Technisch wäre das zwar problemlos möglich, aber rechtlich gibt es Probleme - und die liegen in Baden-Württemberg.
Stuttgart (dpa/lsw) - Wegen rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg kann die Polizei Notrufe an die 110 im Südwesten und anderorts in Deutschland nicht rasch zurückverfolgen. Die Ortungsdaten aus ganz Deutschland fließen zwar zentral nach Baden-Württemberg, können wegen der Rechtslage aber nicht abgerufen und weitergegeben werden, wie das Innenministerium bestätigte. Es sei unklar, ob das hiesige Polizeigesetz dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage biete. Man suche aber derzeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten nach einer praktikablen Lösung, so ein Sprecher.
Technisch ist eine Ortung über das Verfahren "Advanced Mobile Location" (AML) möglich. Dabei werden auf einem Smartphone beim Wählen des Notrufs verschiedene Sensoren wie das GPS eingeschaltet und die Daten automatisch übertragen. Im Schwarzwald steht der zentrale AML-Server für ganz Deutschland.
Das EU-Recht schreibt die Übermittlung der Ortungsdaten vor. Für den Umgang mit den Daten fehle aber die Rechtsgrundlage, kritisiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Nur im Einzelfall dürfe der Standort hilfloser Personen ermittelt werden. Allerdings fordere der europäische Gesetzgeber eine automatische Übermittlung des Standorts, sobald man die 110 wählt.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.