
Weitere Eilanträge gegen Krankenhausreform erfolglos
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Die NRW-Krankenhausreform schippert vor Gericht auf und ab: Erst vorige Woche wurde sie erfolgreich beklagt, jetzt gibt es wieder Oberwasser für die angestrebte Spezialisierung.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das juristische Tauziehen um die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen geht weiter. Nachdem die Landesregierung in der vergangenen Woche erstmals Niederlagen vor Gericht erlitten hatte, sind ihre Pläne jetzt erneut vom Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt worden: Sieben weitere Eilanträge von Kliniken wurden abgelehnt.
Die Reform sieht eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser vor. Viele Krankenhausträger klagen nun dagegen, dass sie nach den neuen Plänen bestimmte Leistungen nicht mehr anbieten dürfen.
Das Land habe "rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen" getroffen, teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit. In drei Fällen, in denen die betroffenen Krankenhäuser medizinische Leistungen im Bereich Leukämie und Lymphome nicht mehr erbringen dürften, sei klar, dass bei ihnen zu geringe Fallzahlen im Vergleich zu den berücksichtigten "Spitzenversorgern mit deutlich höherem Leistungsgeschehen" festgestellt worden seien. Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.