
Weißer Ring: Hilfe für Gewaltopfer kommt oft nicht an
n-tv
Mainz (dpa/lrs) - Die staatliche Hilfe für Opfer von Gewalt kommt nach einer Erhebung des Weißen Rings auch in Rheinland-Pfalz längst nicht immer an. Mehr als die Hälfte der Anträge auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz (rund 57 Prozent) sind 2021 abgelehnt worden, wie aus der Dokumentation der Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer hervorgeht.
Nicht ganz jeder dritte Antrag (30,6 Prozent) wurde anerkannt. Die übrigen 12,4 Prozent wurden "aus sonstigen Gründen" eingestellt. Dazu gehören etwa die Übertragung eines Falls in ein anderes Bundesland, der Tod eines Antragstellers oder die Rücknahme des Antrags.
"Das Opferentschädigungsgesetz ist ein gutes Gesetz. Darüber sind wir uns im Weißen Ring einig", sagte die Landesvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch, zu unterstützen. Der Staat soll laut Gesetz etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern.
"Allerdings zeigt die schmerzliche Zahl von 46,6 Prozent abgelehnter Unterstützungsanträge in Deutschland schonungslos auf, dass es dem Staat oftmals nicht gelingt, sein Hilfsversprechen gegenüber den Opfern von Gewalt einzuhalten", stellte Bätzing-Lichtenthäler fest. Die Gründe seien vielfältig und müssten angegangen werden. "Schon gar nicht darf es sein, dass es bürokratische Hemmnisse sind, die dazu führen, dass eine Unterstützung nicht bei den Betroffenen ankommt."

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