
Wagenknecht darf in Linkspartei bleiben
n-tv
Mit ihrem Buch "Die Selbstgerechten" bringt Sahra Wagenknecht Teile ihrer eigenen Partei gegen sich auf. Einige Mitglieder der Linken wollen sie sogar ausschließen lassen. Doch so weit wird es nicht kommen - die NRW-Spitzenkandidatin bleibt in der Partei.
Die Landesschiedskommission der Linken in Nordrhein-Westfalen hat einen Parteiausschluss von Sahra Wagenknecht einstimmig abgelehnt. Beide Anträge auf den Parteiausschluss Wagenknechts, die Spitzenkandidatin der NRW-Linken zur Bundestagswahl ist, seien zurückgewiesen worden, teilte die Partei mit. Die von Mitgliedern der Linken beantragten Verfahren liefen seit Juni. Die Landessprecher Christian Leye und Nina Eumann erklärten, "wir sind froh, dass es eine Entscheidung in diesem wirklich unnötigen Verfahren gibt". Auch der Landesvorstand habe befunden, dass die Ausschlussanträge gegen Wagenknecht falsch und nicht gerechtfertigt gewesen seien. "Weder bei unseren Mitgliedern noch bei unseren Wählerinnen und Wählern ist dieses Verfahren auf Verständnis gestoßen." Die Entscheidung werde Wagenknecht im verbleibenden Wahlkampf Rückenwind geben.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.