
Vor Streife geflohen: Zusammenhang mit Automatensprengungen?
n-tv
Gießen (dpa/lhe) - Nach einer Verfolgungsfahrt in Mittelhessen vermutet die Polizei einen Zusammenhang mit Sprengungen von Zigarettenautomaten. Seit November sei es im Kreis Gießen sowie in der Wetterau zu mehreren solcher Taten gekommen, teilte die Polizei am Montag mit. Es sei auch davon auszugehen, dass es eine Verbindung zu Taten im Rhein-Main-Gebiet gibt. Die Kriminalpolizei richtete eine Arbeitsgruppe ein.
Bei den Ermittlungen stellte sich demnach nun heraus, dass die Verfolgungsfahrt vor rund einer Woche möglicherweise mit den Sprengungen der vergangenen Wochen zusammenhängt. Bei diesen nutzten die Täter mitunter und sehr wahrscheinlich ein dunkles Auto.
Polizisten hatten Anfang Januar in Langgöns frühmorgens ein verdächtiges Fahrzeug kontrollieren wollen. Der Fahrer setzte laut Mitteilung "einiges aufs Spiel, um der Streife zu entkommen". Dies sei ihm bei Bad Nauheim auch gelungen. In derselben Nacht war in Linden ein Zigarettenautomat gesprengt worden. Dabei seien Bargeld und Zigarettenpackungen erbeutet worden. Die Polizei hofft nun auf Hinweise von Zeugen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.