Verfassungswidrige Rückmeldegebühren: Beschwerde
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Gegen rechtswidrig erhobene Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht worden. Die Beschwerde wurde per Eilpost am Dienstag nach Karlsruhe geschickt, sagte Tilman Kolbe, Sprecher der Studierenden in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Brandenburg am Mittwoch. Die GEW und die Brandenburger Studienvertretung unterstützen das Vorhaben. Eingereicht wurde die Beschwerde den Angaben zufolge von einem ehemaligen Studenten der Universität Potsdam. Der zuständige Anwalt bestätigte auf Anfrage, die Beschwerde eingelegt zu haben.
Ein Sprecher des Verfassungsgerichtes bestätigte den Eingang der Beschwerde. In der Verfassungsbeschwerde wird die Aufhebung von zwei Entscheidungen am Bundesverwaltungsgericht und am Oberverwaltungsgericht und die Rückzuweisung an das Oberverwaltungsgericht gefordert. Ziel ist die Rückerstattung der Rückmeldegebühren. "Es ist unverantwortlich von der Landesregierung, dass hier nun weiter prozessiert werden muss", erklärte Kolbe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren im Januar 2017 für rechtswidrig erklärt. Dennoch verweigerten die Hochschulen und das Land Brandenburg die Rückzahlungen an Zehntausende Studenten, weil die Verjährungsfrist ihrer Ansicht nach spätestens im Januar 2013 abgelaufen war. Studentenvertreter gehen davon aus, dass die Verjährungsfrist erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einsetzt und damit erst Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte im März 2019 in einem Musterverfahren entschieden, dass die Uni Potsdam zwei Studenten jeweils knapp 800 Euro Rückmeldegebühren zurückzahlen muss. Die Hochschule legte dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein, der am 21. Mai 2021 stattgegeben wurde. Eine Revision gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu. Dagegen beschwerte sich die Klägerin vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde am 31. März 2022 zurückwies.