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Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einordnen
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Der sachsen-anhaltische Verfassungsschutz darf die AfD nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Eine Klage der AfD sei abgewiesen worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Partei hatte eine einstweilige Anordnung erwirken wollen, damit sie nicht beobachtet werden darf. Aus Sicht der Richter liegen die Voraussetzungen für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vor. "Die Kammer sah jedenfalls hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die sich gegen die durch die Verfassung geschützte Menschenwürde und das Demokratieprinzip in ihrem Wesensgehalt richten." Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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