![Verfassungsrichter könnten NPD Geldhahn zudrehen](https://bilder1.n-tv.de/img/incoming/crop24235432/1391328851-cImg_16_9-w1200/240165029.jpg)
Verfassungsrichter könnten NPD Geldhahn zudrehen
n-tv
Die Partei "Heimat", ehemals NPD, gefährdet die Demokratie, ist aber zu bedeutungslos, um verboten zu werden, urteilen Verfassungsrichter vor Jahren. In einem neuen Prozess könnte die Partei allerdings zumindest von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.
Zum ersten Mal prüft das Bundesverfassungsgericht, ob einer mutmaßlich verfassungsfeindlichen Partei die staatlichen Mittel gestrichen werden. Konkret geht es um die NPD, die sich im Juni in Heimat umbenannt hat. Das höchste deutsche Gericht will am heutigen Dienstag und Mittwoch unter anderem klären, wie sich die Partei seit dem jüngsten Urteil zu einem NPD-Verbot entwickelt hat. Eine Entscheidung wird erst später erwartet.
Im Jahr 2017 hatte der Zweite Senat in Karlsruhe ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe. Er stellte aber fest, die Partei vertrete "ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept". In dem damaligen Urteil heißt es zudem, der Gesetzgeber könne Möglichkeiten der Sanktionierung unterhalb der Schwelle des Parteiverbots schaffen.
Das geschah dann auch in den folgenden Monaten: mit einer Grundgesetzänderung und einem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Offenkundig war seinerzeit von einer "Lex NPD" die Rede. Es folgte ein Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung an das Verfassungsgericht, demzufolge die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden soll. Entfallen sollen auch die steuerliche Begünstigung der Partei und Zuwendungen Dritter.