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Verfassungsgericht verhandelt über AfD-Klage
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Die AfD im Brandenburger Landtag wendet sich mit einer Verfassungsklage gegen die generelle Veröffentlichung von Verdachtsfällen des Verfassungsschutzes. Das Verfassungsgericht Brandenburg verhandelt am Freitag (10.00 Uhr) in Potsdam über einen entsprechenden Antrag mehrerer AfD-Landtagsabgeordneter auf abstrakte Normenkontrolle. Eine Entscheidung plant das Gericht nach eigenen Angaben am gleichen Tag nicht.
Bei dem Fall geht es darum, ob der Passus im Verfassungsschutzgesetz Brandenburg rechtmäßig ist, nach dem die Verfassungsschutzbehörde die Öffentlichkeit etwa über zusammenfassende Berichte über bestimmte Bestrebungen oder Tätigkeiten aufklärt, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Bei den Bestrebungen geht es zum Beispiel um solche, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.
Der Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet den Landesverband der AfD seit Juni 2020 als Verdachtsfall für Rechtsextremismus. Vor rund einem Jahr lehnte das Verfassungsgericht Brandenburg einen Eilantrag der Landespartei gegen die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall ab. Bei dem neuen Verfahren geht es jedoch um eine grundsätzlichere Frage, was die Unterrichtung der Öffentlichkeit angeht.