
Verfahren gegen rechtsextremen Richter eingeleitet
n-tv
Das sächsische Justizministerium will verhindern, dass der ehemalige AfD-Abgeordnete Jens Maier wieder als Richter arbeitet - was er seit heute kann. Rechtlich gestaltet sich ein Rauswurf schwierig. Das Landgericht Dresden startet nun ein Disziplinarverfahren.
Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und als rechtsextrem geltenden Richter Jens Maier eingeleitet. Das Gericht sieht zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens durch Maier rechtfertigen, wie das Landesjustizministerium mitteilte. Es bestehe der Verdacht, dass der Jurist "die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat".
Sachsens Justizministerin Katja Meier begrüßte die Einleitung des Disziplinarverfahrens. "Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten", erklärte die Grünen-Politikerin. Die Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können.
Das Justizministerium selbst hatte im Februar 2022 beantragt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Über diese Anträge entschied das Richterdienstgericht in Leipzig bislang noch nicht.