
US-Militär vertuschte Luftangriffe
n-tv
Zu Beginn des Jahres 2019 kämpfen US-Truppen in Syrien gegen den IS. Auch Luftangriffe werden geflogen. Obwohl dabei viele Zivilisten ums Leben kommen, gibt es einem Medienbericht zufolge keine unabhängige Untersuchung.
Das amerikanische Militär hat einem Medienbericht zufolge im Jahr 2019 mehrere Luftangriffe in Syrien vertuscht, bei denen im Kampf gegen die Extremistengruppe Islamischer Staat (IS) viele Zivilisten ums Leben kamen. Wie die "New York Times" berichtet, sind bei den Angriffen bis zu 64 Frauen und Kinder getötet worden. Zwei aufeinanderfolgende Luftangriffe in der Nähe der Stadt Baghuz wurden dem Bericht zufolge von einer geheimen amerikanischen Spezialeinheit angeordnet, die für Bodenoperationen in Syrien zuständig war.
Laut der Zeitung bestätigte das US-Zentralkommando, das die US-Luftoperationen in Syrien überwacht, die Angriffe zum ersten Mal in dieser Woche und bezeichnete sie als gerechtfertigt. Einer Erklärung zufolge seien die Angriffe legitime Selbstverteidigung gewesen und man habe angemessene Schritte unternommen, um die Anwesenheit von Zivilisten auszuschließen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.