
Urteil im Awo-Untreue-Prozess erwartet
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Im Untreue-Prozess gegen zwei ehemalige Führungskräfte des Awo-Kreisverbandes Müritz soll am Freitag (9.00 Uhr) das Urteil verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den langjährigen Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Waren, Peter Olijnyk, wegen schwerer Untreue eine Gefängnisstrafe von drei Jahren beantragt. Für den ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann forderte sie wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Den beiden Angeklagten im Alter von 72 beziehungsweise 78 Jahren wird vorgeworfen, 2005 und 2012 ohne die notwendige Mitwirkung anderer Vorstandsmitglieder Olijnyks Einkommen unangemessen erhöht zu haben. Dadurch sei der Awo ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Olijnyk beantragte für sich einen Freispruch. Lohmanns Verteidiger äußerte sich nicht dazu. © dpa-infocom, dpa:210610-99-942182/2
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

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