
Towers nach Rekord-Sieg: "Nicht zu sehr loben"
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburg Towers wollen nach ihrem höchsten Sieg in der Basketball-Bundesliga die Euphorie in Grenzen halten. Nach dem eindrucksvollen 113:63 (58:33) gegen Hakro Merlins Crailsheim am Freitag vor 2414 Zuschauern in heimischer Halle betonte Profi Eddy Edigin: "Wir dürfen uns nun nach diesem Sieg nicht zu sehr loben, wir haben noch viele wichtige Spiele vor uns."
Im Kampf um einen Playoff-Platz standen die Hamburger gegen einen direkten Konkurrenten unter Druck. Zumal die Merlins in der Hinrunde klar gewonnen hatten und am Ende womöglich der direkte Vergleich hätte bemüht werden müssen. Doch angeführt von Justus Hollatz und Jaylon Brown, der 23 seiner 29 Punkte vor der Pause erzielte, spielten sich die Towers streckenweise in einen Rausch. "Ich glaube, solche Spiele erlebt man im Profisport nicht allzu häufig", meinte Hollatz.
Den nächsten Schritt Richtung Playoffs können die Towers am kommenden Sonntag (18.00 Uhr) machen. Dann spielt das Team bei der BG Göttingen um die nächsten wichtigen Punkte. Vorher stehen allerdings noch zwei Europapokalspiele auf dem Programm.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.