
Toter gefunden: Polizei nimmt Sohn fest
n-tv
Obermeitingen (dpa/lby) - Ein 25-Jähriger steht im Verdacht, seinen Vater in Oberbayern im Streit getötet zu haben. Er soll noch am Samstag vor einen Ermittlungsrichter kommen. Nach ersten Ermittlungen hatte der 25-Jährige am Freitag nach einem Streit in dessen Wohnung in Obermeitingen (Landkreis Landsberg am Lech) mehrmals mit einem spitzen Gegenstand auf seinen 62 Jahre alten Vater eingeschlagen und ihn tödlich verletzt.
Anschließend floh der Mann. Zahlreiche Einsatzkräfte fahndeten mit einem Hubschrauber und Suchhunden nach ihm. Eine Nachbarin hatte zuvor die Polizei über die lautstarke Auseinandersetzung informiert. Eine Streife konnte den 25-Jährigen schließlich gegen Mitternacht ein paar Kilometer vom Tatort entfernt stellen. Nach Polizeiangaben befindet er sich in einer psychischen Ausnahmesituation. Bisher habe er noch keine verwertbaren Angaben zur Tat gemacht. Die näheren Hintergründe und das Motiv des Tatverdächtigen seien deshalb zunächst noch unklar. Die Leiche soll im Laufe des Tages in der Rechtsmedizin untersucht werden.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.