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Teil der Ermittlungen um Schlachthof eingestellt
n-tv
Rund um den Aschaffenburger Schlachthof gab es eine Reihe von Ermittlungen, nachdem Vorwürfe der Tierquälerei bekanntgeworden waren. Ein Thema: Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Skandal rund um den Schlachthof Aschaffenburg sind im Fall wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Vorwürfe hatten sich gegen zwei ehemalige Geschäftsführer gerichtet. Demnach sollen zwischen September 2020 und Februar 2022 vier Beschäftigte an 26 Tagen gearbeitet haben, obwohl sie nicht bei der Sozialversicherung gemeldet waren. Es sei ein Schaden von 304,59 Euro entstanden.
Die offenen Beträge und die Säumniszuschläge seien zwischenzeitlich beglichen worden. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat nach Angaben eines Sprechers das Ermittlungsverfahren nun wegen geringer Schuld eingestellt und das Verfahren an das Hauptzollamt Schweinfurt zur Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten abgegeben.
Vor wenigen Tagen war eine frühere amtliche Tierärztin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie den Schlachthof vor unangekündigten Kontrollen gewarnt hatte. Die 51-Jährige habe sich der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Aschaffenburg. Das Verfahren gegen eine frühere Kollegin der Tierärztin und den Inhaber eines Zerlegebetriebs sei gegen Geldauflagen in Höhe von 2.000 sowie 300 Euro eingestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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