
Streik bei der Bahn am Sonntag fortgesetzt
n-tv
Hamburg/Kiel (dpa/lno) – Fahrgäste in Hamburg und Schleswig-Holstein müssen auch vierten Streiktag der Lokführergewerkschaft GDL mit Einschränkungen im Bahnverkehr rechnen. "Es gibt keine großen Veränderungen im Vergleich zum Samstag", sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn am Sonntagmorgen. Demnach sei der Ersatzfahrplan erneut wie geplant angelaufen.
Die Bahn rät, Reisen möglichst zu verschieben und sich bei zwingenden Reisen auch kurzfristig vor Abfahrt über das Zugangebot zu informieren. Dieses wurde für das Wochenende im Fernverkehr auf 30 Prozent erhöht. Zuvor verkehrte seit Streikbeginn nur jeder vierte Zug. Im Regional- und S-Bahnverkehr fahren bundesweit rund 40 Prozent der Züge, allerdings mit regionalen Abweichungen, wie es bereits am Samstag hieß. In Schleswig-Holstein und Hamburg verkehren beispielsweise weiterhin auf der Strecke zwischen Flensburg beziehungsweise Kiel und Hamburg Züge des RE 7/RE 70 im Zweistundentakt, zwischen Hamburg und Lübeck soll der RE 8 stündlich unterwegs sein.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.