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Standardwerke mit Nazi-Namen: Das Erbe von Deutschlands braunen Gesetzgebern
Frankfurter Rundschau
Die Namen von Nationalsozialisten sollen weg: Mehrere juristische Standardwerke werden wegen ihrer nazi-kontaminierten Herausgeberschaft unbenannt.
Frankfurt – Der renommierte juristische Verlag C.H. Beck ließ diese Woche verlautbaren, er wolle mehrere Standardwerke aus seinem Verlagsprogramm umbenennen, die für alle Jura-Studierenden, jede Kanzlei und in allen Gerichtssälen hierzulande prägende Begriffe sind, gewissermaßen die erklärenden, verlässlichen Leitplanken durch die juristischen Höhen und Niederungen im deutschen Gesetzesdschungel. Aus dem „Palandt“, dem 3216-Seiten-„Kurzkommentar“ zum Bürgerlichen Gesetzbuch, werde nun der „Grüneberg“. Auch die dicke rote Sammlung „Schönfelder“ mit Gesetzen zu Zivil- und Strafrecht, auch sie werde umbenannt und vom Münchner Zivilrechtsprofessor Mathias Habersack künftig herausgegeben. Nicht genug: Der mehrbändige Grundgesetzkommentar „Maunz/Dürig“ soll ebenso namentlich neu etikettiert werden. Er soll künftig „Dürig/Herzog/Scholz“ heißen. Dass es sich da nicht um den üblichen „Relaunch“ etablierter Marken handelt, sondern um die Einsicht, dass es nicht akzeptabel ist, wenn Standardwerke Namen von Juristen tragen, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive und prominente Rolle eingenommen haben – das wollen die Münchner Verleger in einer Presseerklärung glauben machen. Der „Palandt“ gehört zum Inventar in fast jedem Richter- und Anwaltsbüro hierzulande. Sein Namensgeber Otto Palandt trat im Mai 1933 der NSDAP bei. Ab Juni 1933 war er Vizepräsident und seit Dezember 1933 Präsident des Preußischen Landesprüfungsamtes. 1934 wurde Palandt von Roland Freisler, Hitlers Blutrichter und späterem Präsidenten des Volksgerichtshofes, zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes und Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium ernannt.More Related News