
SPD gegen Ost-Stiftung für Agrarland
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Der Vorschlag von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), einst volkseigene Äcker, Wiesen und Wälder in eine Stiftung der ostdeutschen Länder zu geben, wird vom Koalitionspartner SPD nicht geteilt. Statt eine Stiftung zu gründen, sollten die Vermarktungskriterien der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG/Berlin) geändert werden, erklärte der Agrarpolitiker der SPD-Landtagsfraktion, Lutz Liebscher, am Montag in Erfurt. Gegen steigende Kauf- und Pachtpreise und den Verkauf von Agrarland an nicht landwirtschaftliche Betriebe würden bundeseinheitliche Lösungen gebraucht.
Mit dem Stiftungsmodell könne der Verkaufsdruck gemildert werden, dem auch die BVVG ausgesetzt sei, deren Einnahmen in den Bundeshaushalt flössen, hatte Ramelow der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Der SPD-Abgeordnete Liebscher verwies darauf, dass die BVVG den Auftrag habe, zum Höchstpreis zu verkaufen sowie entsprechende Pachtpreise zu erzielen. "Wir wollen den Bund hier in die Pflicht nehmen, um auch für Thüringen relevante Kriterien stärker zu berücksichtigen." Ramelow hatte mit seinem Vorschlag auf Sorgen von Landwirten angesichts stark steigender Preise für Agrarflächen reagiert, für die sich zunehmend auch Banken oder Fonds interessieren.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.