
Schwesig macht den Weg zur Ostsee frei
n-tv
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern gibt sich lange als härteste Lockdownerin der Republik. Doch niedrige Inzidenzen, schlechte Umfragen und der Druck der Tourismusbranche sorgen für eine Kehrtwende: Ab 4. Juni dürfen alle Urlauber wieder an die Ostsee.
Nach monatelangen Zwangsschließungen öffnet das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni für den bundesweiten Übernachtungstourismus. Eine Woche später, am 11. Juni, sind dann auch wieder Tagesausflüge in den Nordosten möglich. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Abend nach einem Gipfel zum Tourismus mit Vertretern von Landesregierung und Ferienwirtschaft in Schwerin. Besitzer von Ferienwohnungen und Booten sowie Dauercamper von außerhalb des Bundeslandes dürfen bereits von diesem Freitag (28. Mai) an wieder in den Nordosten kommen. Schwesig sagte, die Öffnungsschritte seien möglich, weil die Corona-Infektionszahlen zuletzt stark gesunken seien. Seit nunmehr einer Woche liege die Sieben-Tage-Inzidenz im Nordosten stabil unter 50. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, sagte: "Mecklenburg-Vorpommern meldet sich zurück. Das Urlaubsland Nummer eins der Deutschen ist wieder da."
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.