
Söder: Debatte über "2G" notwendig
n-tv
Sollen Geimpfte bei ihren Freiheitsrechten in der Corona-Pandemie besser gestellt werden? Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagt Ja. Geimpften dürften keine Rechte entzogen werden, der Steuerzahler dürfe nicht für den Impfverzicht einzelner zur Kasse gebeten werden.
Berlin/München (dpa/lby) - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält es weiterhin für sinnvoll, in der Corona-Krise über eine Bevorzugung von Geimpften und Genesenen gegenüber negativ Getesteten zu diskutieren. "Wir werden uns einer Debatte über 2G auf Dauer nicht verstellen können", sagte Söder am Dienstag nach einer Ministerpräsidentenkonferenz der 16 Bundesländer mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin. Die nun gefundene "3G-Lösung", die negativ auf Corona Getestete mit Geimpften praktisch gleichstellt, werde vermutlich nicht das Ende der Diskussion sein, sagte Söder. "Wir testen seit einem Jahr wie die Weltmeister (...)." Die Erfahrung zeige aber auch: Testen alleine reiche nicht. Söder warnte in diesem Zusammenhang vor einer "Pandemie der Ungeimpften". Er betonte aber auch, es werde im Herbst keinen weiteren Lockdown mehr geben. Dies halte er für verfassungsrechtlich nicht möglich.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.